1. |
Maklercourtage ist verdient und wird fällig am Tag des notariellen Vertragsabschlusses.
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2. |
Die Objektangebote sind streng vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung stellt einen Vertragsbruch dar und verpflichtet zum Schadenersatz in Höhe der evtl. entgehenden Gesamtprovision.
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3. |
Alle Angaben und technischen Details über das Objekt stammen vom Verkäufer, wir können dafür keine Haftung und Gewähr übernehmen. Die übergebenen Unterlagen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.
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4. |
Ist Ihnen das von uns angebotene Objekt bereits zum Kauf oder Anmietung angeboten worden, müssen Sie uns dies innerhalb von drei Tagen nach Zugang unseres Angebotes schriftlich mitteilen, mit Angabe, woher Sie das Objekt kennen. Falls Ihnen das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt erneut von Seiten Dritter angeboten wird, ist dies unter Hinweis auf unsere Tätigkeit abzulehnen.
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5. |
Besichtigung und Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer darf nur zusammen mit uns erfolgen. Direkte Verhandlungen können nur mit unserer Zustimmung erfolgen, über den Inhalt sind wir sofort zu unterrichten.
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6. |
Unsere Maklergebühr, die der Käufer zu bezahlen hat, beträgt im Abschlussfall 3,57% des effektiven Kaufpreises inkl. der zur Zeit des Abschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Die Maklergebühr ist fällig am Tage eines rechtsverbindlichen Vertragsabschlusses (notarieller Kaufvertrag, notarieller Vorvertrag, Optionsvertrag).
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7. |
Der Makler ist auch berechtigt, für den Verkäufer provisionspflichtig tätig zu werden.
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8. |
Die Verpflichtung zur Zahlung der Maklergebühr besteht auch dann, wenn an Stelle oder neben dem ursprünglichen Vertragsobjekt ein anderer Vertragsgegenstand oder ein anderer Vertrag durch uns vermittelt oder nachgewiesen wird.
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9. |
Wir weisen darauf hin, dass Vermögenswerte von Auftraggebern nicht entgegengenommen werden.
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10. |
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit unserer Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Verabredungen sind uns schriftlich mitzuteilen. Mündliche Verabredungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
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11. |
Im Falle der Unwirksamkeit von Teilen der Geschäftsbedingungen behalten die übrigen Bestimmungen Ihre volle Gültigkeit.
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12. |
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gebührensätze, wenn nicht nach Erhalt derselben innerhalb von drei Tagen schriftlich in eingeschriebener Form widersprochen wird. Aufnahme von Verbindungen mit von uns nachgewiesenen Parteien gilt als Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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13. |
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Landshut. |